Unterrichtsbesuch bei Schlechtwetterbedingungen

Grundschulordnung § 19, Abs. 5:

Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist...

 

Das bedeutet: Grundsätzlich finden immer der Unterricht und die Betreuende Grundschule statt.

Die Eltern als Verantwortliche entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist oder nicht.

 

Im Falle des Fernbleibens informieren Sie bitte die Schule.